Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Dreißigster Band. 1916-1919. (30)

1291 
Gesetzsammlung 
für 
Reuß jüngerer Linie. 
Kr. 906. 
Inhalt: Nolverordnung über die Gemeinderü#le und d Geweinderntswahlen in Reuß i. L. — Notverordnung 
über die Gemeinderatsmahlen in Triebes. 
  
Notverordnung 
Über die Gemeinderäte und Gemeinderatswahlen in RenH j. L. 
In Abänderung der Verordnung über die Gemeinderäte und die Gemeinde- 
ratswahlen in Reuß j. L. vom 27. Jannar 1919 (Gesetzsammlung Bd. XX, 
Seitc 133 ff.) wird bestimmt: 
I. 
8 12 erhält folgenden neuen Absatz 2: 
Für den Fall des Absatz 1 soll zugleich ein Ersatzwahlvorschlag ein- 
gereicht werden, der als Bewerber den vierten Teil der Personenzahl des Haupt- 
wahlvorschlags enthält. Dabei ist anzugeben, in welcher Reihenfolge im Einzelnen 
die Ersatzbewerber an die Stelle der etwa Ausscheidenden (§ 17) zu treten 
haben. Die §§ 10 und 11 gelten entsprechend. 
II. 
§ 17 erhält folgenden neuen Absatz 2: 
Im Falle des § 12 treten die Ersatzbewerber an die Stelle der etwa aus- 
scheidenden Gemeinderatemitglieder in der Reihenfolge, wie das bei Einreichung 
des Ersatzwahlvorschlags näher bezeichnet worden ist. § 16 gilt entsprechend. 
Ausgegeben am 3. März 1919.
	        
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