Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Dreißigster Band. 1916-1919. (30)

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Gesetzlammlung 
Reuß jüngerer Linie. 
Nr. 908. 
Inhalt: Notgeset, die Abänderung des & 18 den Einkommenstenernejeve vom 15. Juli 1000 betresiend. 
Notgesetz 
vom 8. März 1919, 
die Abänderung des 8 48 des Einkommenstenergesetzes 
vom 15. Juli 1909 betreffend. 
  
1. 
In § 48 des Einkommensteuergesetzes vom 15. Juli 1900 ist hinter dem 
ersten Satze einzuschalten: 
Diese Befugnisse werden in der Stadt Groß-Gera hinsichtlich 
der zur Abteilung I zu veranlagenden Steuerpflichtigen dem Stadt- 
rate übertragen; die Stadt Gera erhält hierfür eine jährliche Ver- 
gütung von 6000 (sechstausend) Mark aus der Staatskasse. 
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Im zweiten Satze desselben Paragraphen ist hinter den Worten: „Dem 
Steueramte“ einzuschalten: „bezw. dem Stadtrate zu Gera“. 
3. 
Dieses Notgesetz tritt sofort in Kraft. 
Gera, den 8. März 1919. 
Der Bollzugsausschuß 
des Arbeiter- und Soldatenrates. 
Drecheler. Beyer. 
Das Ministerium. 
Frhr. von Brandenstein. 
Ausgegeben am 12. März 1919. 5
	        
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