Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Dreißigster Band. 1916-1919. (30)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürsteutum Reuß jüngerer Linie. 
Nr. 859. 
  
  
Inhalt: Gesetz, betressend die Erhebung eines Zuschlags zur Einkommenstener. 
Gesetz 
vom 11. April 1917, 
betreffend die Erhebung eines Zuschlags zur Einkommensteuer. 
Wir Heinrich der Biebenundzwawzigste 
von Gotles Gnaden jüngerer Sinie regierender Kurn Reuf., Graf und Herr von Plauen, 
Derr zu Grei), Kranichfeld, Gera, Schleiz und Kobenstein etr. elt. 
verordnen hiermit unter Zustimmung des Landtags, was folgt: 
1. 
ür die Zeit vom 1. April 1017 bis 31. 
Fü 
Einkommensteuerpflichtigen mit einem Einkommen 
Steuerzuschlag erhoben. 
Dieser beträgt in den Steuerstufen 
von mehr ald 10 % 
** * 5% 7“7 
„ „ „ 12000 „ 
, » » 18000 „ 
7 7“ 11 24 000 7“ 
„ „ „ 30000 
Ausgegeben am 20. April 1917. 
bis. 
6000 
12000 
18000 
21000 
30 000 
36000 
März 1918 wird von den 
von mehr als 3000 .4 ein 
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