Object: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich 
  
Oerauenc eben 
Reichskanzler Amt. 
Zu beziehen durch alle Postaustalten und Buchhandlungen. — Prtinmorations= Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
IV. Jahrgang. 6 
  
Berlin, Freitag, den 14. Juli 1876. 
2 
9##28. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 
3. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet Seite 371 
Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; — 
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft- 
lichen Verbrauchsstenern im Deutschen Reich für die Zeit 
vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Juni 1876; 
— Nachweisung der bis Ende Juni 1876 stattgehabten Aus- 
führung des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichs- 
kassenscheinen; — Status der deutschen Notenbanken Ende 
Juni 1876 372 
Münz- Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reihs 
münzen 
Zoll= und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnhme 56 
Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich in den Monaten 
Januar bis duni 1876; — Aufhebung einer Steuer- 
stellel .. . ..379 
  
5 
6. 
Militär-Wesen: Bekanntmachung, betr. Berichtigung der 
Landwehr-Bezirks-Eintheilung 380 
Post= und Telegraphen-Wesen: Postvorschuß- und Post- 
anweisungs-Verkehr mit Oesterreich-Ungarn; — Verbot, 
gemünztes Gold und Silber u. s. w. mit der Briefpost 
nach Belgien zu senden; — Porto für Briefe 2c. nach und 
aus Ascension, Kapland und Kolonie Viktoria, Kap Natal, 
St. Helena und Zanzibar; — Uebersicht über die während 
des zweiten Vierteljahrs 1376 im deutschen Reichspostgebiete 
eingerichteten und aufgehobenen Postanstalten; — Uebersicht 
über die während des zweiten Vierteljahrs 1876 im deut- 
schen Reichs-Telegraphen = Gebiete eingerichteten und auf- 
gehobenen Reichs-Telegraphen-Aemter, bezw. Veränderung 
der Dienststunden . 383 
Konsulat-Wesen: cemacht in Eheschlie hingen: ꝛc. und 
Exequatur-Ertheilung 388 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Arbeiter Johann Josefsohn Kuczukoff, gebürtig aus Bogdanow (Gouvernement 
Mohilew in Rußland), 33 Jahre alt, 
2. der Häusler Josef Griszillo, geboren am 18. Januar 1838 zu Andrejewo (Gouvernement 
Kowno in Rußland), ortsangehörig zu Neustadt (daselbst), 
3. der Knecht Josef Slomowski, 25 Jahre alt, und dessen Bruder Peter Slomowski, 
18 Jahre alt, beide gebürtig aus Kowno in Rußland UQ 
nach Verbüßung von, wegen schweren Diebstahls erkannten Zuchthausstrafen durch 
Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Königsberg vom (zu 1 u. 2) 
20. Mai, resp. (zu 3) 23. Juni, ausgeführt Mitte Juli d. J., 
58
	        
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