Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Dreiundwanzigster Band. 1899. (23)

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83. 
Anzeige von Ergiebt sich im Laufe des Konkursverfahrens der Verdacht eines Ver- 
#erbrechen brechens oder Vergehens gegen die Konkursordnung, so soll das Konkurggericht 
gehen gegen der Staatsanwaltschaft hiervon Mittheilung machen. 
die Konkurs= 
ordnung. 84. 
-im Das Auoführungsgesetz zur dentschen Konkursordnung vom 22. Februar 1879 
#anden 
Nechs. wird aufgehoben, unbeschader der in den Artikeln ' und VI des Einführungs- 
gesetzeo zu dem Reichsgesetze, betreffend Aenderungen der Konkursordnungen vom 
17. Mai 1898, und in § 94 Ziffer 6 des Ausführungogesetzes zum Bürgerlichen 
Gesetzbuche getroffenen Uebergangsbestimmungen. 
Das Gleiche gilt von dem Gesetze, das Vorzugsrecht der Ehefrau im 
Konkurse des Ehemannes betreffend, vom 19. September 1879 insoweit, als sich 
dasselbe auf nicht in das Vorrechtoregister eingetragene Vorrechte bezieht. 
8 5. 
Sorbebale Der Vorbehalt, welcher in § 7 des Einführungsgesetzes zur Konkurs- 
Landesherrn ordnung gemacht ist, gilt auch gegenüber den Vorschriften dieses Aus- 
und der Mu führungsgesetzes. 
glieder d 
unher 
herrlichen 
Familien. 86. 
In, Dieses Gesetz tritt am 1. Jannar 1900 in Kraft. 
krastreten 
des Geiebes. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und Unserem bei- 
gedruckten Fürstlichen Insiegel. 
Schloß Ebersdorf, den 10. August 1899. 
Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten: 
d. 8. Heinurich XXVII., Erbprinz. 
Engelhardt. v. Hinüber. K. Graesel.
	        
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