Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dreizehnter Band. 1862-1863. (13)

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Gesetzsammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. 
No. 233. 
  
1) Gewerbeordnung für das Fürstenthum Reuß 1. 2. 
Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gnaden Jün- 
gerer Linie regierender Fürst Reuß, Stammes Aeltester, Graf und Herr 
von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lo- 
benstein 2c. 14c. 
haben zur Jörderung der Gewerbe unter Beirath und Zustimmung des Landtags die 
nachstehende 
Gewerbeordnung 
zu erlassen beschlossen und verordnen deshalb, wie solgt: 
8. 1. 
Umfang des Gesetzes. 
Dleses Geset leldet Anwendung auf alle gewerbemählg betrlebene Beschäftlgungen 
mili folgenden Ansnahmen: 
Ackerbau, Viehzucht, Forslwirthschaft, Gartenbau, Weinbau und die mit de- 
ren Bektriebe verbundenen, im Wesentlichen auf Verarbeitung selbst er- 
zeugten Noh. Materials beschränkten Nebengewerbe; die zu einzelnen sol- 
chen Nebengewerben nach älteren Bestimmungen erforderliche Konzession 
kommt in Wegfall: 
Bergbau, sowohl der NRegal.Bergbau, sammt den bergrechklich damit verbun- 
denen Anstalten, als der Bergbau auf dem Regal nicht unterworsene 
Fossilien; 
dle advokatorische und Notariats. Praxlo; 
Ausgegeben den 22. Aprll 1863. 43
	        
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