Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dreizehnter Band. 1862-1863. (13)

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Bemerkung. Bei öffentlichen Verhandlnngen geht dieser besondere Ansaß in 
dem fuͤr die Verhandlung selbst unter. 
21) Bestellung eines Vertheidigers . 10 Gr. 
22) Randbeschlüsse, welche die Stelle elner *s —%1„e Aus- 
kerligung vertreten 5 Gr. 
Alle anderen Naudbeschluss e si nd gang frei. 
23) Für eine im Mandats-Verfahren erledigte Untersuchung wird, mit Einschluß der 
Verläge und der Bestellgebühren, ein Aversional-Quantum von 3 Gr. bis 20 Gr. 
angesetzt. 
8. 8. 
In Waldbußangelegenhelten, in Untersuchungen wegen Gareen= und Feld-Deuben 
und in ganz geringsügigen Uebertretungsfällen greifen die Ansäße des vorigen Para- 
graphen höchstens nur zur Hälste Platz. 
g. 9. 
So oft die Kosten außer allem Verhältnisse zu der Größe der ungesetzlichen That 
und zu der Vermögenslage des Zahlungspflichtigen erscheinen, sind die zuständigen Ein- 
##elrichter und Kolleglal-Gerichte ermächtigel, die Kostenzahlungspflicht (einschlüssig der 
Verläge) auf einen runden Betrag nach Pflichtmäßigem Ermessen zu beschränken. 
Dritter Abschnitt. 
Ansägze für die Arbeiten der Staatsanwaltschaft. 
S. 10. 
4) Für die Anklageschrift nach Wichtigkeit und Umfang der Sache, und zwar: 
a. 
2 S 
bei der Verhandlung vor einem Einzelrichter, wenn eine solche Schr über- 
geben wurde 1 bis 2 Thlr. 
Wenn jedoch nach Art. 49 und 343 der Sirasprozehordnung ein Privat- 
Ankläger oder ein Polizei-, Verwallungs-, Gemeinde oder Forsi-Beamter an 
der Stelle des Staatsanwaltes austrilt, so ist für die von bbenselien erstattete 
Anzeige nur zu liquidiren . Erholon 
.botdcchtbandlungvokeinem Ktewgekichte . 2Thlci8Thlr. 
.bechkbaudlnnchvordemGeschwomengcmhtc. Zisle- 
Bemerkung.JudiefenAnfüpenisidieGrbühtfükdaødcnthklchie 
zu übergebende und das einem Angeklagten zuzuslellende Exemplar mit be- 
griffen. Muͤssen wegen einer Mehrzahl von Angeklagten oder aus sonst einem 
Grunde noch weitere Exemplare übergeben werden, so ist für solche eine 
Schreibegebühr von 3 Gr. für den Bogen noch besonders anzusehen.
	        
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