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solcher Gegenstaͤnde, welche ohne Eingriff in die von einem der contrahioenden: Staa-
ten ertheilten Erfindungs · Prlvilegien (Patente) nicht nachgemacht oder eingefuͤhrt wer-
den können, und daber fuͤr die Dauer der Privileglen (Patente) von der Einfuhr in
den Staat, welcher dleselben ertheilt hat, noch ausgeschlossen blelben muͤssen.
Artikel 6.
Hinsichtlich der Elnfuhr von Spielkarten behaͤlt es in jedem der contrahltenden Staa ·
ten bei den bestehenden Verbots- ober Beschraͤnkungs -Gesethen seln Bewenden.
Artikel 7.
In Beteeff des Salzes krice die freie Stadt Frankfurt der zwischen den contrahi-
renden Vereinsregierungen getroffenen Werabredung, so weit lehtere auf dortige Verhält-
nisse
S
Anwendung sindec, in solgender Art bei:
Die Einfahr des Salzes und aller Gegenstände, aus welchen Kochsalz auegeschleden
zu werden pflegt, aus fremden, nicht zum Vereine gehörigen Ländern in die Vereins-
staaten, Ist verbocen, In sowelt dieselbe nicht für eigene Rechnung einer der vereinten
Reglerungen, und zum unmicrelbaren Verkaufe in iren Salz-Aemcern, Faktoreien oder
Niederlagen geschiehe.
uDie Durchfuhr des Salzes und der vorbezeichneten Gegenstände aus den zum Wereine
nicht gehörigen Ländern in andere solche Länder soll nur mit Genehmigung der Ver-
einsstaaken, deren Gebier bei der Durchsuhr berühre wird, und unter den Vorsichts-
maaßregeln Statt finden, welche von denselben süc nöchig erachcet werden.
Die Aussuhr des Salzes in fremde, nicht zum Vereine gehörige Staatken ist frei.
Was den Salzhandel innerhalb der Vereinsstoaten betrifse, so ist die Einfuhr des Sal-
zes von einem in den andern nur in dem Falle erlaubt, wenn zwischen den Landes-
regierungen besondere Verträge deshalb besteben.
Wenn eine Regierung von der andren Innerhalb des Gesammt-Werelnes aus Staats-
oder Privat-Salinen Salz bezlehen will, so müssen die Sendungen mit Pässen von
öffenelichen Behörden begleicet werden.
Wenn ein Wereinsstaat durch einen andern aus dem Auslande oder aus einem brinen
Werelnsstaate seinen Salzbedarf beziehen, oder durch elnen solchen sein Salz in seemde
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