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8. Branntwelnspuͤllg;
4. Dünger, thlerischer; desglelchen andere Düngungemlerel, als: ausgelaugte Asche, Kalk-
Sscher, Knochenschaum oder Zuckererde, Düngesalz, letzteres nur auf besondere Erlaub-
nißscheine und unter Controle der Verwendung;
5. Eler:
6. Erden und Erze, die niche mie elnem Zollsoce namemtlich betroffen sind, als: Bolus,
Bimeskeln, Blutstein, Braunsteln, Gips, Lehm, Mergel, Sand, Schmirgel, Schwer-
spath (in keystallisireen Stücken), gewöhnlicher Töpferehon und Pfeisenerde, Tripel, Wal-
ererde u. a.;
7. Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht eines einzelnen von der Zollgrenze durch-
schnlttenen Landgutes, dessen Wohn- oder Wirthschaftsgebaͤude lnnerhalb dieser Grenze
belegen sind;
8. Fische, frische, und Krebse;
9. Gras, Futterkraͤuter und Heu;
10. Gartengewaͤchse, frische, als:
Blumen, Gemuͤse und Krautarten, Kartoffeln und Ruͤben, eßbare Wurgzeln ic., auch
frische Krappwurzeln, ingleichen Feuerschwamm, roh, wie er von den Baͤumen kommt;
auch ungetrocknete Cichorien;
41. Gestügel und kleines Wildpret aller Actz
12. Glasur= und Hasnererz (Alluikour);
43. Gold und Silber, gemünze, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden silber-
baltigen Scheidemünze;
44. Hausgeräthe und Essecten, gebrauchte, getragene Kleider und Wäsche, gebrauchte Fa-
brikgeräthschasten und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anziebenden zur eigenen Be-
nutng; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und Effecten, insofern sie
Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veranlastung ibrer Ver-
beirathung im Lande niederlassen;
45. Holz: Brennbolz beim Landtcanspork, auch Relsig und Besen daraus, ferner Bau. und
uhol (einschließlich Flecheweiden), welches zu Lande versahren wird, und nicht nach
einer Holzablage zum Werschiffen bestimme ist;
46. Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fubrleuce und Schiffer zu ihrem Ge-
brauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker mie sich führen, ingleichem
Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Gebrauch als solche
geeignet sind, und welche Handelsreisende mit sich fübren; dann die Wagen der Nil-
[enden; serner Wagen und MWasserfabrzeuge der Fuhrleute und Schiffer beim Perso-