Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dritter Band. 1835-1838. (3)

Nr 
176 
Benennung der Gegenstaͤnde. 
  
6. 
32 
4) ns aus Papier und Pappe, auch grobe lackirte Waaren aus diesen Ur- 
Pelzwerk (serilge Kürschnerarbelten) als: !**me 34 Mitn ## Deden, veh- 
sutter, Besätze und dergleichen 
Ausnahme. Fertige nicht überzogene Schaaspelze . . . 
Schiefpulver . « - .i - . . . . 
Seide und Seidenwaaren: 
2) —* ah weisgemochte Seide oder Bloretselde (gezwirnt oder unge zwirah zuchswim 
e roher 
b) Seibene Zeug- und Strumpfwaaren, Tuͤcher, (Ste, Bänder, Blondm, Splien, pe- 
tinet, Flor, 6 Gaz ), Pola-nennt- Inop macher- horns und Putzwaaren, Wt und 
Tressenwaoren 4½% Meotallsäden und Seide, außer V b du mit Eisen, Holz, 
Leder, Messing und Stahl; Vor- 5% und Silhertoffe endlich o * 64t. 1 
(bourre de scic), oder Slidẽ- und Floretseide 
e) Alle obige Waaren, In welchen ausser Selde und Floretselde auch andere Spinnmaterlallen: 
Wolle ober andere Thierhaare, Vaumwolle, Leinen einzeln oder verbunden enthalten sind 
Seife: 
#a) Grüne und sawene . - . . . . 
5) Gemeine weiße · . . . . . . . . . 
c)FemelnNselchm-Ianagela«. - - . . 
Spielkarten, Iinsoferne sle in eingelnen Vereinsllaaten zum Gebrauche im Lande elngeführt 
werden dürfen, und unter Deruͤcsichtigung der besonderen Stempel und Controlvorschriften. 
H#merk. Werden der. leichen zum Durchgange angemelde! 8 wird die Durchgangsabgabe mit 
einem helers Thaler vom Preuß. ae MFrrnzn en vom Joll-Centner 6 aoe 
  
 
	        
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