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29.
F. Wellere Be- Bel den Abfertigungen zur unmittelbaren Durchfuhr werden die Waaren #60.
handlung, welt revidler, als solches zur Ermitcelung des Durchgangszolls erforderlich ist.
wenn die Gag= Die Lpezielle Revisson kam unterbleiben, wenn die Waaren auf ciner Straße
ten zurunmit durchgesühre werden sollen, für welche ein Uncerschicd in dem Durchgangsgoll, den
2% * Gegenständen nach, niche Scate sinder, oder wenn da, wo ein solcher Uneerschled
i“nim bestehr, der Waarenführer den Durchghugszoll nach dem Höchsten Satze für dle
1) zund nna zu befabrende Stcaße entrichtet in beidem Fällen jedoch unfer der Boraisstung,
(christen. daß dle Waaren — worüber das Zollame allein zu entscheiden bat — unter völ-
lüg sichern Verschluß genommen werden können.
Nach Beendigung der Revisihn wird der Duxchgangszoll erhoben wobei für
dse Ertbeilung der Quiccung dle im §. 19. wmegen des Eingangszolls gegebenen,
Bestimmungen gelten, und für den Unterschied zwischen dem Durchgangs- und
dem auf den angemeldeten Waaren ruhenden Emgangszoll die Sicherbeic nach den
Bestimmungen des K. 26. zu leisten ist. Hiernächst wird eln Begleikscheln Nr. J.
ausgefertige, und der Waaren-Verschluß angelegt. Wrgen des weitern Verfah-
rens mit den Begleltschelnen kommen die Worschriften 66. 36., 43. und folgende
in Anwendung.
+. 30.
2) Besondere Vor- Werden Waaren zur unmlltelbaren Durchfuhr beklartre, von welchen der
schriften, Ausgangszoll höber ist als der Durchgongsjoll, so uncerbleibe die Begleitscheln-
5 E % Ausfertigung.
s#esen, bun S#att derselben wird im Duplikat der Drklaration, außer der gewöhnlschen
Zollausttung, angrgeben, daß, und wie dle Waaren untcer Verschluß gesebe wor-
den sind, und Innerhalb welcher Frist und über welches Zollame der Wiederaus-
gang derselben ohne wellere Zollemrrichrung ersolgen dürfe.
"I r
Feachener,
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b. aufkurzen Stra- Auf kurgen durch das Land fäbrenden Seraßen können bel der Abserelgung
senstrecken. Erlelchterungen elntreten, welche dann besonders bekannt gemacht werden sollen.