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Das Gepäck der Rellenden ist bel dem Ausgange nur aus besondern Ver-
dachtsgründen elner Revision unterworfen,
. 38.
Dle mit gewößnlichen Fohrposten elngebenden Waaren müssen mie elner In= III. Besondere
balts-Erklärung in deutscher oder französischer Sprache versehen seyn, und wer-
den #m ersten Umspannungsorte eneweder revidire oder unter Verschluß gelege.
Dle Enerichtung des Eingangspolles ersolgt demnächst im Wohnorre des Em-
pfüngers, oder, wenn kelne dazu besugte Erhebungsbebärde daselbst vorhanden
ist, bei der zunoͤchst gelegenen.
Vorschrikten
für die Be-
bandtuns
des Uerkehrs.
mie den
S#tpe-O
sten
Die zum Durchgange bestimmten Poststuͤcle werden im letzten Umspannungs- A. Ge#nband:
orte von den Zollbeamten des Werschlusses wegen nachgesehen, und der Durch-
Hangsuell wird von dem Postamee vorschußwelse berlchiige.
Sollen Gegenstände mic der Yost versendek werden, welche elnem Ausgangs-
holl unterllegen, so muß dleser vorher entrichtet werden.
Das Pasfsaglergue wlrd im ersten Umspannungsorte revidlre und abgefserelge.
Bestebt dasselbe aber im Gegenständen, welche zum Handel belkimme sind,
#% kommen dle allgemelnen Worschriften für dle Woaren- Abfercigung zur An-
wendung. —
Dle nähein Bestimmungen wegen der Behondlung des Werkebrs mie den
Fahrposten ind in einem besonderen Regulative enthalten.
+ 39.
Füe alle vom Auslande elngeßenden Straßen, welche von Ertraposten be-
fabren werden, werden dle Orte bestimme und öffentlich bekannt gemacht, wo dle
Ercrapost= Reisenden verpflichtet sind, anzuholten, ibr Reisegepäck zur Reviston zu
Kellen, und von gollpflichetgen Gegenständen den Eingangszoll zu entrichten.
Gegen Lelstung vollständiger Sicherhele für den pöchst möglichen Zollbeerag
Eonn die Revision belm Eingange unrerbleiben; der Waaren-Verschluß muß aber
Zahr-Posten.
B. Ertra-#
en.
1) ralt Nelsenden
und Nellegepck.