Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dritter Band. 1835-1838. (3)

8) Folgen vorkom · 
mender Oewichts- 
Uaterschlede. 
6) Berpflichtung des 
Waarenführers ber 
emenender Trans= 
po#ns Verzögerung. 
7) UMie en verfab- 
ten lst. 
a. wenn eint La- 
280 
beslinmmte Amt beschelnige wird, daß senen Höllegenheltrn vöhlig genügt ey, wer- 
auf sodann die vöschung der geleistetren Sicherheie oder Bürgschafr erfolgt. 
5. 45. 
Das auf den Grund ollgemeiner oder spegleller Nevision belm Eingang er- 
mminelte und im Begleltschein angegebene Gewscht diene in der Regel zur Grund. 
lage, nach welcher die Verzollung der eingegangenen Waaren, es sep zum Ver- 
brauch im Lande oder für den Durchgang, zu leisten ist, unbeschadet jedoch dei 
näheren Untersuchung, welche wegen erwa vorgekommener Jerchümer in der Ab- 
sereigung oder wegen versuchter Zelldesraudacionen einzulelten ist, wenn bei der 
im Bestinunungs- oder Ausgangsoete veranlaßten abermaligen Verwiegung sich 
Gemlchtsverschledenhelren gegen das beim Einganze ermittelte Gewiche heraus- 
Kellen. 
Gewsches-Unterschiede ven 2 Projene und darunter gegen das belm Eingang 
über die Grenze ermittelte Gewicht der elnzelnen Kolli oder einer zusammen ab- 
gesertigten gleichnamigen Woaorenpost bleiben indessen bel der Absertigung am Be- 
stimmungs- oder am Ausgaugsorte sür die Staacskosse sowohl als für dle Zoll- 
eslichtigen dergestolt außer BVerücksichcigung, doß solchenfalls die Zollschuldigkese 
nabedingt noch dem belm Eingange ermitlelten Gewschte zu bemessen ist. 
(. 46. 
Sollten Nakturereignisse oder Unglückssälle bel dem Transport innerbafb Lan- 
bes den Waarenführer verbindern, seine Reise sortzusetzen und den Bestimmungs- 
ort in dem durch den Begleitschein festgeseßten Zeitraum zu erreichen, so ist er 
verpflichtet, dem nächsten Zoll- oder Steueramte Anjeige davon zu machen, wel- 
ches, der künstigen Erledigung des Bürgschafespunkles wegen, eneweder den Auf- 
enkhalt auf dem Besleitschelne bezeugen, oder, wenn die Fortsehung der Reise 
ganz unterbleibt, die Waaren unter Aufsicht nehmen muß. 
Prlvatbescheinigungen kännen diese amellche Beurkundung ulche erfetzen. 
8. 47. 
Der Begleieschelns-Ercrahent kann verlangen., daß für seden Waaren-Em- 
Pfnger ein besenderer Begleitscheln ertheilt werde; mindestens aber muß, werm
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.