Metadata: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Nr. 151. 
Beförderungs-Vorschläge zum Roßarzt. 
Berlin, den 16. Juni 1881. 
Die Festsetzungen im alinen 1 des §. 22 der Bestimmungen über das Veterinärwesen vom 15. Januar 1874 
werden mit Rücksicht rarauf, daß nach dem Erlaß des Reichs-Kanzglers vom 27. März 1878 (Ministerial-Blatt 
pro 1878 Seite 93 und ff.) der Ansfall der Prüfung zum Thierarzt mit „sehr gut“ (1), „Fut“ (2), 
„genügend“ (3) 2c. zu zensiren ist, hierdurch dahin modifizirt: daß künftig Unterroßärzte, welche die Prüfung 
mit „sehr gut“ bestanden haben, nach ein jähriger, mit „gut“ nach zweijähriger und mit „genügend"“ 
nach dreijähriger tadelloser Dienstzeit als Unterroßärzte durch den Truppentheil auf dem Instanzenwege 
bei der Inspektion des Militär-Veterinärwesens zur Beförderung zum Roßarzt in Vorschlag zu bringen sind. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 201/6. 81. A. 2. v. Verdy. Ziegler. 
  
Nr. 152. 
Ausgabe des Soldatenliederbuchs. 
Berlin, den 17. Juni 1881. 
Die Versendung des I. Theils des Soldatenliederbuchs — einstimmige Marsch= und Volkslieder — wird 
in den ersten Tagen des nächsten Monats erfolgen. 
Die Versendung geschieht der Beschleunigung halber ausnahmsweise direkt an die einzelnen Infanterie-, 
Kavallerie= und Artillerie-Regimenter, bezw. Jäger-, Pionier= und Train-Bataillone, und ferner in dem 
Umfange, daß etwa auf je 7 Köpfe der Etatsstärke an Mannschaften ein Exemplar der einstimmigen Lieder 
gerechnet ist. Auf den Post-Packet-Adressen wird die Zahl der für jeden Truppentheil bestimmten Exemplare 
genau angegeben werden. 
ileus der Infanterieschulen ergeht besondere Verfügung. 
uberlas as Einbinden der nur broschirt zur Ausgabe gelangenden Exemplare bleibt den Truppentheilen 
erlassen. 
Der II. Theil des Soldatenliederbuchs — Partitur und die Einzelstimmen der vierstimmigen Chor- 
gesänge — kommt voraussichtlich im Monat Oktober zur Versendung. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 5696. 4. v. Verdy. Ziegler. 
MNO. 9 AA. 2.
	        
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