Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dritter Band. 1835-1838. (3)

Ole Fortschaffung der verschluckten Gisee wird durch Erbrechen bewirkt, was bei manchen 
Glsten von lelbst erfolgt, und durch reichliches Trinken einer großen Menge lauwarmer Milch, 
-warmen mit Oel oder zerslossener ungesalzener Burler gemischten Wassers begünstige, und 
wenn nicht der Mund und Rachen durch scharse Giste verbranne sind, durch Kiceln des 
Schlundes mit dem Finger, oder einem Federbarce veranlaße und befördert wird. 
Eigentliche Brechmittel werden von dem Aczte verordnet, der überhaupt in Vergistungs- 
sällen so schnell als möglich berbeizurusen ist. 
Sollte kein Eebrechen veranlaße und allso das Gist niche aus dem Körper geschafft 
werden können, so muß der Wirkung und den Folgen entgegengearbeitet werden. 
Keune man die Art des Giftes, welches verschlucke worden, so kann ofe die Behand- 
lung ganz besonders darnach eingerichtet werden. Kennt man die Arc des Gistes niche ge- 
nau, so muß man sich nach den Erscheinungen richten. die durch das Gift Hervorgebracht sind. 
Bls der Arzt berbeikommt, hat man vorzüglich Folgendes zu beobachten: 
4) Hatke der Vergistete schon beim Verschlucken einen widerwärtigen Geschmack im 
Munde, oder eine brennende Empfindung im Schlunde, stellce sich beftiger Schmerz im 
Magen, Würgen, Erbrechen, Durst, Kolikschmerz oder auch wohl bluriger Durchsall ein 
bemerke man an dem durch Gist Erkcankten Angst, Schauder, Zittern der Glieder, kalten 
Schweiß, Ohumachten, Bewußtlosigkeir rc., so ist zu vermuthen, daß das verschluckte Gist 
scharf und äbend gewesen sey, und dann wlrd vorzüglich Eiweiß, was überall leiche zu ha- 
ben ist, und manchem ätenden Giste eln wahres Gegengift ist, mir Wasser vermischt in reich- 
licher Menge gegeben, daneben und in dessen Ermangelung schlelmige Getränke, Gersten- 
schleim, Abkochung von Sago, Salep u. s. w. Man wende ganze und balbe Bäder an, 
lasse warme Umschläge auf den Unterleib machen,, und Klystiere von schleimigen und sligen 
Substanzen geben. Eine Blurauslcerung, die ost vorkheilhaft ist, hat der Arzt anjuordnen/ 
der auch die belm Sinken der Kräste nörhigen Mittel aller Are zu verordnen nicht unter- 
lassen wird. 
2) Haben ssch aber nach dem Gehusse der Substanzen, auf welche die Erkrankung gs- 
solgt ist, eine vorübergehende oder andauernde Berauschung mie Unruhe, Wildhe#t des Blik- 
kes, rollenden Augen, baben sich serner Werkubung, schlagähnlicher Zustand, Zuckungen ic. 
eingrfunden, so ist wahrscheinlich, daß das Gist betöubender Natur sey, und dann ist lmmer 
wieder das Wünschenswerthelte, daß man Erbrechen veranlassen koͤnne; außerdem passen Blut. 
entglehung, kalce Unschläge auf den Kopf, Zuwehen kühler Lust, Waschen des Gesichts und 
Köerpers mit Wasser und Essig. Dabei läge man viel säuerliches Gerräuk ven Wasser und
	        
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