Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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Revision von der Orts-Polizeibehörde vorzunehmen. Außerordentliche Revisionen hat 
diese nach Bedürfniß und insbesondere dann vorzunehmen, wenn der Verdacht einer 
gesetzwidrigen Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern vorliegt. Bei 
jeder ordentlichen Revision hat der revidirende Beamte folgende Punkte festzustellen: 
1. Wie groß ist die Zahl der in der revidirten Anlage zur Zeit beschäftigten 
E—m0 
r* 
r* 
— 
— 
— 
— 
Arbeiter 
a. zwischen 16 und 21 Jahren, 
b. zwischen 14 und 16 Jahren, 
. unter 14 Jahren? 
In allen Rubriken a, b und c sind diese Zahlen getrennt nach 
Geschlechtern festzustellen. Außerdem ist, soweit dies thunlich, die Zahl 
der Arbeiterinnen über 21 Jahren zu ermitteln. 
Sind sämmtliche minderjährigen Arbeiter (mit Ausnahme der unter Alll 
Absatz 3 bezeichneten) mit vorschriftsmäßig ausgefüllten Arbeitsbüchern 
versehen? 
A. Ist in den Arbeitsräumen, in denen Arbeiterinnen über 16 Jahren 
beschäftigt werden, der Auszug aus den gesehlichen Beslimmungen 
ausgehängt? 
Stimmen die regelmäßige tägliche Arbeitszeit, die Arbeitszeit an den 
Vorabenden der Sonn= und Festtage und die Mittagspause der Arbeite- 
rinnen über 16 Jahren mit den gesetlichen Vorschriften (§ 137 Absatz 1—4) 
und mit der der Orts-Polizeibehörde erstatteten Anzeige überein? 
Wird denjenigen Arbeiterinnen über 16 Jahren, welche ein Hauswesen 
zu besorgen haben, auf ihren Antrag eine 1½/ stündige Mittagspause 
gewährt? 
Werden nicht Arbeiterinnen entgegen der Vorschrist des § 137 Absatz 5 
der Gewerbe-Ordnung während der ersten 4 Wochen nach ihrer Nieder- 
kunft beschäftigt oder ist, sofern eine Beschäftigung während der folgenden 
2 Wochen stattsindet, das Zeugniß eines approbirten Arztes, welches diese 
Beschäftigung für zulässig erklärt, beigebracht worden? 
Sind in den Arbeitsräumen, in denen iugendliche Arbeiter beschäftigt 
werden, der Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen und das Ver- 
zeichniß der jugendlichen Arbeiter ausgehängt? 
.# Stimmen die Angaben dieses Verzeichnisses über Arbeitszeit und Pausen 
mit der der Orts-Polizeibehörde gemachten Anzeige überein? 
4F Stimmen die in die Verzeichnisse eingetragenen jugemdichen Arbeiter mit
	        
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