Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

207 
esetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linic. 
No. 50. 
Inhalt: Ministerial-Bekanmmachung vom 17. Juni 1893, beiressend die Abändcrung der Bestimmungen über die 
Verladung und Aeforderung von lebenden Thieren anf Eisenbahnen. S. 207. 
  
  
— 
Ministerial-Bekanntmachung 
vom 17. Juni 1893, 
betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Verladung und 
Beförderung von lebenden Thleren auf Eisenbahnen. 
Auf Wunsch des Herrn Reichskanzlers wird die von demselben unter dem 
13. d. M. erlassene Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der seiner Zeit auch 
in der Gesetzsammlung (zu vergl. Bd. 20 S. 211) zum Abdruck gelangten Bestimmungen 
über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren, nachstehend noch besonders 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Gera, den 17. Juni 1893. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium 
Dr. Vollert. 
Ausgegeben am 21. Juni 1893.
	        
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