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Auf Grund des 8 105 4 isl vom Bundesraih der unterbrochene Betrieb der Schmelhfen
für Emaillirmasse gestattet, aber durch die Vedingung, daß ieder Urbeiler an 3 von je 4 Sonntagen
von aller Arbeil freizulassen ist, dafür Sorge getragen worden, daß die Sonntagsarbeit auf das
Nolhwendigste beschränkt wird.
Zu 2. Entzinnung von Weißblech auf elektrolytischem Wege.
ährend die Anlagen, welche Gold und Silber, oder Kupfer, oder Zink aus bsserigen
Wsungen mit Gr des elektrischen Siromes niederschlagen, bereits auf Grund des 8 105 Absatz
Ziser 4 in der Lage sind, behufs Verhũtung des Milingens der Arbeitserzeugnisse den ,
auch an Sonn= und Fesltagen aufrecht zu erhalten, besteht nach Augabe von Sachverständigen bei
deujenigen Aulagen, in welchen das in Weißblechabfällen enthaltene Zinn auf elektrolytischem Wege
wiedergewonnen wird, die. Gefahr des Bedeen- von Nohstoffen oder des Mißlingens von Wcbei
erzeugnissen nicht. Für Anlagen dieser Art ist durch den Bundesrath auf Grund des 8 105d d
Vetrieb mit einer 12 stündigen Unterbrechung gekarg. worden.
Zu D. Chemische Induktrie.
Auch in der chemischen — (Geuppe= VII der Gewerbestalistik) werden zahlreiche Eu
lationszweige mit den durch 8 1 Absaß 1 allgemein zugelassenen Ausnahmen von dem Verbo#
der Sonntagsarbeit im Stande 05 ihren Belrieb an Sonn= und Festlagen für die im 8 *“
Absatz 1 vorgeschriebene Dauer ruhen zu lassen. Zu diesen auf die Bestimmungen des 8 1050 zu
verweisenden Brtrichen gehören unter anderen
Salpelersäurefabriken, bei vonen es sich namemlich um die Beendigung der am
vorhergehenden Werkiage angriangener. ehillationen handelt. Der ununterbrochene
Betrieb dieser Fabriken ist nicht gestar
Hahriersatrilen,) für welche die geiteusn zur Beendigung begonnener Operalionen
rage
Fabrilen, welche, Hlaubersah, durch Umsetzen von Chlornatrium und schwefelsaurer
Magnesia herste
. Sagucsia serl Fue nach dem kontinuirlichen Verfahren von Hargreaves arbeiten.
(Zersebung der Ehlorankalien durch schweslige Säure, Wasserdampf und Luft.)
5. Fabriken, welche Kalium, Natrium, Aluminium, Magssiun, Chloratc und Aeh -
alkalien auf eleltrochemischem Wege darsiellen. (Für den Vetrieb der Konzentrations.
apparale und Schmelzlessel der Aetalkalifabriken sind unier D 7 der Beslimmungen
des Bundesraths Ausnahmen auf Grund des § 1054 vorgesehen.)
4. Fabriken, welche Schwefel aus Soda= und Poltascherückständen gewinnen.
. Cyankaliumfabriken, welche Cyankalium durch Schmelzen von Blutlaugensalz mit
oder ohne Zusatz von Pottasche oder von melallischem Natrium gewinnen, sosern
üich nur um die Beendigung der am vorhergehenden Werktage begonnenen
Schueeen haudell, sowie diesenigen Fabriken, welche Cyankalium aus Potaasche,
Kohle und Ammoniak oder anderen Slickstoffquellen in kontinnirlich arbeitenden
Apparalen darstellen, mit ihrem ganzen Beiriebe, einschließlich der drangre, der
Konzentration, der Trennung des festen Salzes von den Laugen, der Verpackung
und der Uschedlichmachung der Endlangen. Für die lebigenaunten Anlagen ist
der zuhimtenrnh Vetrich aouch aun Sonn- und Festlagen aus dem Grunde er-
forderlich, weil sich dar Gyonkaltm in Lösungen bei längerem Stehen, wie es
bei ischmem#, nothwendig werden würde, unter Entbindung sehr giftiger
Blausäure zersehen würde, und außerdem auch von diesem Betriebe, namentlich
von dem Forkgang der Oesen, die Aufrechterhallung des wwollen Werktagbetriebes
sowie auch das Gelingen des Arbeikgerzeugnisses abhängig ist
8. Fabriken, welche Ammonialsalze durch Sublimiren reinigen.
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