Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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erstellung und Verarbeiing. dieser Zwischeuprodukte zur Gewinnung von Zuder lommen solgende 
erfahren in Frag 
dao Auoscheideverfahren, 
1. das Esmionoverfahten. 1 
das Strontianverfahr 
Kusj cheideverfahren Con Stessens) beruht auf der Moglichleit, aus verdünnten 
wässerigen Messpesahn durch allmälichen Zusat von fein gepulvertem Caleinmoryd (gebrannter 
Kalk) bei niederer Temperalur den Zucker in Form eines schwerlöslichen Saccharakes (Tricalcinm= 
laccharat abzuscheiden. Der Vundesrath hat auf Grund des § 105 die Hersellung des Saccharatco 
mit Ausschluß de Gei von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends gestatt 
Für die Gewinnung des Zuckers aus dem Saccharate * E— durch Saluration 
minelst Kohlenfäure in kohlenjauren Kalt und Zucker zerlegt, wobei dieser in Lösung geht. Die so“ 
entstandene Zuckerlösung wird alsdann ebenso wie in Nohzuckerfabrilen durch Verkochen im Baluum 
auf Füllmasse verarbeitet. Für die bei diesen Prozessen erforderlichen Arbeiten genügen die im 
3§ 105 k uesehenen Ausnahmen. 
1 wird übrigens nicht blos in Lecbsftendigen Mlagen, sondern auch in Neben- 
belrieben von rals woebrstel hergesiellt, um an Siell 1 gebranmem Kalk in der Scheidestation 
der Rohzuckersabrilen verwendel zu werden. Sobald nach Monkron ernimrugn. in der Rohzucker. 
fanrin die ersten Mengen Nubensäfte zur Saturation in dic Scheidepsannen gelangen, muß auch das 
thige Saccharat vorhanden sein. Da dieses sich nicht auf Vorrath herstellen und ohne Schaden 
r seine Beschaffenheit ausbewahren läßt, so muß es im Lause des Sonntags gewonnen werden, 
wenn anders die Wiederaufnahme des werktögigen Betriebes keinen Ausschub erleiden soll. In dicsen 
Anlagen ist demnach die Herstelung des Zuckerlalles auch au Sonn, und Festlagen gemäß § 105% 
Absattz l Juckt qusa 
I Elnnostsvet fahrenwirddIeMclaUcIndel-RegeldIIkchJIIIohrittedllebeklchsmcs 
von au in ein festes Prodult (Nohsaccharat) ũbergesũhrl. Diesed wird mil Alkohol von bestimmler 
Konzentralion behandelt, wobei die an Kall gebundenen freuden Stoffe —-nt werden, während 
das Saccharat in gereinigtem zt zurückbleibt. Das 4% hgewonnene Saccharat wird vorwicgend 
in zrineserng f# Scheidung der Säfte verwendet. Da das reinc Saccharat nicht lange halt- 
ar ist, so läßt es sich für den an vernbeer Sonntagsruhe einiretenden Bedarf der Zerfabril 
nicht bereils am wuseerbech Werktage herstellen; viclmehr muß, diese Arbent am Sonnta 
genommen werden. Einer seisn Genehmigung hierzu bedarf es im Hinblick auf die Jalabnng 
8 Absab 1 Zijjer 31 
en steht einer boshinen Sonntagsruhe in denjenigen Elutionsanlagen, welche nicht 
mit Zudhs#latten verbunden sind, sondern den gewonnenen Zuckerkalk durch Satnration mit Kohlen- 
säure zersetzen und die so eustandene Zuckerlösung auf Füllmasse verlochen, lechnisch nichts entgegen. 
Aus Billigleilorücksichten hat aber der Bundesralh diesen wohl nur noch vereinzelt vorkommenden 
Anlagen behuss wirthschaftlicher Beiahseaiug mit anderin Moclasse. GEnzuckerungesahrien das Aus. 
laugen des Melasselalls mit Ausschluß der Zeit von 6 Uhr Morgens 6 Uhr Abends gestattet. 
#u allen Anlagen, welche nach dem ue]ç arbeilen, n F Su der zum Auslaugen des 
Melassclalls verwendete Allohol aus der Lösung durch Destillation wicbergewomen. Der Bundes- 
ralh hat den Betrieb der zu diesem Zwecke beun#ten cestllirahparale gestattet 
Bei dem älteren Strontianver ahren beruht die Gewinnung des Zuckers aus der Melasse 
auf der Bildung von Strontinmbisaccharat, einer Verbindung von Siromtinmoxyd und Zucker, welche 
beim Kochen der nur wenig verdi#unten Mclasse mit überschüssiger Suomianoxydhydrailösung in der 
Siedhitze ousfällt. Die ausgeschiedene Strontfanzuckerverbindung wird durch Absaugen oder ver- 
mittelst Filterpressen von der Lösung getrenmt und zur völligen Reinigung mit Stromiumoxpdhydral= 
lösung ausgewaschen. Die berlehung des so Lereinigten Hrodurtel in Stromiumoxydhydrat und 
Zucker vollzieht sich bei nied dfriger Tempcratur durch Vermischen desselben mit Wasser und ist nach 
Ablauf einer bestimmen Zeit (eltwa 36 Stunden) becndet. Das Bisaccharat hat dn dabei in
	        
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