Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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4. An Geschirrzubehör sind mit jedem Paar Geschirren zu liefern: 
eclengurte, 
2 Halfterketten, ungefähr 1 m 30 cm bis 1 m 70 cm lang und nicht über 
1 kg schwer, 
1 neue Kardätsche, 
1 Train= (Fahr,Peitsche. 
Bemerlung. Die Fahrzeuge, Geschirre und Zubehörstücke haben den vorstehenden Bedingungen 
Mmöglichst zu entsprechen. Ueber Abweichungen ist nur hinwegzusehen, wenn das Fuhr- 
werk sonst für die bcabsichtigten mililärischen Zwecke völlig geeignet ist. Keinesfalls 
dürfen aber die Bedingungen über das Gewicht des Wagens und die ersorderliche Trag- 
sähigkeit unerfüllt bleiben. — Für Fahrzeuge zu besonderen Zwecken können nöthigenfalls 
die Ansorderungen entsprechend geändert werden. 
Gelangen für Etappen-Fuhrpark-Kolonnen besonders schwere Zugpferde zur Aus- 
hebung, so dürsen auch Fahrzeuge angelauft werden, welche bei größerer Tragfähigkeit 
emsprechend schwerer als 15 Zeuiner sind.
	        
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