Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

Anlage F. (zu § 32). 
Verzeichniß 
der für militärische Zwecke als tanglich auerkannten und angekauften Fahr- 
zeuge und Geschirre nebst Zubehör aus dem Musterungsbezirrr 
Bemerkung: 
Die Verzeichnisse sind am Schluß von den Abnahme-Kommissarien und Taxatoren 
durch Namensunterschrift und Datum zu vollziehen.
	        
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