Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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esetzsammlung 
für das 
Fürsteuthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 534. 
Inhalt: Landtags- Abschied vom 1. Seplemter 1895 für den om 2. Ollober 182 eroffneten Lantag. . 113. 
Landtags-Abschied 
vom 1. September 1895 
für den am 23. Oktober 1892 eröffneten Laudtag. 
  
  
Wir Heiurich XXVII. Erbprinz Reuß jüngerer Linie 
urkunden hierdurch, daß Wir im Namen Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten 
Heinrich XIV. Reuß jängerer Linie in Gnaden beschlossen haben, den Landtag des 
Fürstenthums, welcher am 23. Oktober 1892 eröffnet worden ist, mit Rücksicht auf 
den bevorstehenden Ablauf der Wahlperiode und die bereits ausgeschriebenen Wahlen 
zu dem neuen Laudlage für die Finanzperiode vom Jahre 1896 an bis zum Ende 
des Jahres 1898 zu schließen und verfassungsmäßig zu verabschieden. 
Mit dem gegemvwärtigen Landtage sind von Unserer Regierung die folgenden 
Gesetze und landesherrlichen Verordnungen vereinbart und von Uns erlassen worden: 
das Gesetz, betreffend die Stellvertretung in der Regierung des Landes 
vom 9. November 1892, 
das Gesetz, betressend die Aufhebung des staatsfiskalischen Chaussee= und 
Brückengeldes vom 22. Dezember 1892, 
das Gesetz, beireffend die Beamten-Wittwen-Pensions-Austalten vom 
22. Dezember 1892, 
Ausgegeben am 4. Seplember 1895.
	        
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