Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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Der Landtag hat mit dem Ministerium ein neues Regulativ über die Tage- 
gelder und Reisekosten der Landtagsabgeordneten vereinbart. 
Der Landtag hat seine Zustimmung erklärt zu dem Staatsvertrage mit der 
Königlichen Preußischen Staatsregierung hinsichtlich der im Fürstenthume Reuß j. L. 
belegenen Theilstrecke des Weimar.Geraer Eisenbahnunternehmens. Die Auswechselung 
der Ratisikations-Urkunden und die Veröffentlichung des Staats-Vertrages ist 
inzwischen erfolgt. 
Nach erklärtem Einverständnisse des Landtags sind sämmtliche ausstehenden 
Serien der Sparkassenschuldverschreibungen zur Rückzahlung gelündigt worden. 
Der Landtag hat der Gemeinde Zwößen zu ihrem Kirchenbau 15.000 Mark 
aus Staatsmitteln bewilligt und der Gemeinde Lothra zu den Kosten einer neuen 
Orgel 900 Mark Staatszuschuß gewährt. 
Zu Schulbouten hat der Landtag dreizehn Gemeinden zusammen mit 
49070 Mark unterstützt. 
Für das neue Hauptsteueramtsgebäude sind die Mittel zur Neuanschaffung 
des Mobiliars beschafft worden. Das neue Gefangenenhaus, ein Theil der Justiz- 
neubanten, ist vom Landtage mit 6000 Mark für das Inventar ausgestattel und 
das Amtzsgericht für die freiwillige Gerichtsbarkeit ist mit einer Summe von 
2000 Mark für Neuanschaffungen an Menbles und Geräthen vom Landtage einge- 
richtet worden. 
Zu Geldbschränken für verschiedene Behörden ist vom Landtage ein Aufwand 
aus Staatsmitteln von 2500 Mark genehmigt worden. 
Mit dem Abbruche des baufälligen Hintergebäudes im sogenannten Lobensteiner 
Holzhofe wird demnächst vorgegangen werden. 
Der Antheil des Fürstenthums an den Kosten der Erbauung einer Strafanstalt 
für jugendliche Verbrecher und für männliche Sträflinge in Ichtershausen ist von der 
Landesvertretung bewilligt worden. 
Die Gemeinden Hirschberg, Tanna und Frankendorf werden aus der über- 
nommenen Verpflichtung zur Leistung von Zuschüssen zu den Kosten des Grunderwerbs 
für die Schönberg-Hirschberger Eisenbahn wahrscheinlich nicht in Anspruch zu nehmen 
sein, weil die bewilligte Anschlagsumme von 134000 Mark sammt dem Zuschusse 
eines Fabrikekablissements voraussichtlich hinreichen wird. 
Den durch das Hochwasser am 24. Mai 1893 geschädigten Bewohnern von 
Langenwehendorf und Göttendorf ist eine Staatsunterstühung von 6000 Mark zu 
Theil geworden.
	        
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