Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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und zu den sonstigen mit ihm vereinbarten Maßregeln, welche von Uns für die 
Wohlfahrt des Landes getroffen worden sind. 
Urkundlich haben Wir den gegenwärtigen 
Landtags-Abschied 
mit Unserer Unterschrift vollzogen und denselben mit Unserem Fürstlichen Insiegel 
besiegeln lassen. 
Schloß Ebersdorf, am 1. September 1895. 
Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten: 
—*“ie Heinrich XXVII., Erbprinz. 
Dr. Vollert. Engelhardt. v. Hinüber.
	        
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