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Gesetzsammlung
für die
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie.
No. 201.
Gesetz wegen Abänderung des Vereins-Zolltarifes.
Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gna-
den Jungerer Linie regierender Furst Reuß, Stammes Ael-
tester, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranich-
feld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c.
Die Regierungen der zum Zollvereine gebörenden Siaaten sind übereingekommen,
den seit dem l. Jannar 1854 gültigen Zoll-Tarif in einzelnen Bestimmungen weiter ab-
zuändern und zu ergänzen.
Demzufolge vererdnen Wir hierdurch mit Vorbehalt der Zustimmung des Landtages
und Bezugnahme auf §. 66 und 67 des Verfassungsgeseyes, daß nachsiehende Abänder=
ungen und Zusätze zu diesem Tarife, welcher mit den seit der Publikation desselben er-
Langenen Erlassen im Uebrigen in Kraft bleibi, vom 1. Jannar 1857 an in Wirksam-
keit ireten sollen.
Erste Abtheilung des Tarifes.
Den Gegenständen, welche keiner Abgabe unterworfen ünd, treten folgende,
bisber in dem Tarife nicht namenklich aufgesührte Artikel hinzu:
zu Position 24:2 Bast;
zu Position 30: Torfkohlen.
Zweite Abtheilung des Tarifeék.
Bei den Gegenständen, welche bei der Einfuhr oder bei der Ausfuhr einer Abgabe
unteiworsen sind, leiten folgende Aenderungen ein:
Ausgegeben den 5 November 1350. 31