Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

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Gesetzsammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. 
No. 201. 
  
  
Gesetz wegen Abänderung des Vereins-Zolltarifes. 
Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gna- 
den Jungerer Linie regierender Furst Reuß, Stammes Ael- 
tester, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranich- 
feld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c. 
Die Regierungen der zum Zollvereine gebörenden Siaaten sind übereingekommen, 
den seit dem l. Jannar 1854 gültigen Zoll-Tarif in einzelnen Bestimmungen weiter ab- 
zuändern und zu ergänzen. 
Demzufolge vererdnen Wir hierdurch mit Vorbehalt der Zustimmung des Landtages 
und Bezugnahme auf §. 66 und 67 des Verfassungsgeseyes, daß nachsiehende Abänder= 
ungen und Zusätze zu diesem Tarife, welcher mit den seit der Publikation desselben er- 
Langenen Erlassen im Uebrigen in Kraft bleibi, vom 1. Jannar 1857 an in Wirksam- 
keit ireten sollen. 
Erste Abtheilung des Tarifes. 
Den Gegenständen, welche keiner Abgabe unterworfen ünd, treten folgende, 
bisber in dem Tarife nicht namenklich aufgesührte Artikel hinzu: 
zu Position 24:2 Bast; 
zu Position 30: Torfkohlen. 
Zweite Abtheilung des Tarifeék. 
Bei den Gegenständen, welche bei der Einfuhr oder bei der Ausfuhr einer Abgabe 
unteiworsen sind, leiten folgende Aenderungen ein: 
Ausgegeben den 5 November 1350. 31
	        
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