Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

251 
Man mache es sich daher zum Gesetz, bloß solche, welche völlig durchsichtig und sarb- 
los, aus der vollkommenen Schußblatterpustel eines sieben Tage zuvor geimpften gesun- 
den Kindes entnommen ist, zu benupen, indem jede andere — die aus einer ächten Kuh- 
pocke stammende allein ausgenommen — wenn sie nicht unächte Pocken, oder Entzünd- 
ungen und Geschwüre erzeugt, wenigstens sehr unücher in ihren Wirkungen ist. 
Hierbei ist dem Gesundheitszustand des Kindes, von welchem die Lymphe genommen 
werden soll, die größte Aufmerksamkeit zu schenken, und nach vorgängiger genauer Unter- 
suchung deren Unterlassung für den Arzt außer den etwa sonst verwirkten geseplichen 
Strafen mindestens den Verlust der Impfpraxis nach sich zieht, nur ein solches Indivi- 
duum auszuwählen, das von jedem Krankheitssioff, namentlich von Syphilis, Phtisis, 
eSkropbeln und dergleichen vollkommen frei, und in dessen Familie irgend ein, der Fork- 
Fflanzung unterliegendes Uebel nicht vorhanden ist. 
S. 4. 
Das zu impsende Subjekt muß zu Vermeidung jedes Nachtheils vor der Impfung 
rücksichtlich seines Gesundheitszustandes untersucht werden. 
Hißige Krankheiten mit und obne Ausschlag verbieten die Impfung so lange, bis 
sie ibren Lauf vollendet haben. Dagegen stehen ihr chronische Krankheiten im Allgemci- 
neu nicht entgegen. Indessen ist doch bei epileptischen, hydrocephalischen und zahnenden 
Kindern große Vorsicht anzuempfehlen. 
Kinder mit sieberhaften Krankheiten, mit verbreiteten, tiefwurzeluden Ausschlägen, mit 
Geschwüren, Caries oder Cachexie behaftet, sind nicht zu impfen. Zur Zeit, wo Masern 
und Keuchhusten herrschen, mißlingt die Impfung immer bei denjenigen Individuen, die 
schen Ansteckungsstoff von den gedachten Krankheiten in sich tragen. Scrophulöse Anlage 
und nicht tief eingewurzelte serophulöse Leiden geben keinen Grund zur Unterlassung der 
Impfung, da dieselbe hier nicht schädlich wirkt. Mit Individuen, bei welchen bei irgend 
einem Leiden Fieber entsteht, ist für die Dauer dieses Zustandes die Impfung nicht vor- 
zunehmen. 
F. 5. 
Die Mcthode der Impfung muß möglichst sicher, für den Arzt leicht und für den 
Impfling bequem seiu. 
Diese Eigenschaften vereinigt die Impfung von Arm zu Arm mit fluͤssiger Lymphe 
am vollkommensten in sich, und sie bleibt immer die empfehlenswerthheste. 
Icdoch ist dabei die Vorsicht anzuwenden, daß aus einer und derselben Pustel nicht 
mehr als vier bis fünf Subjekte geimpst werden. Da sie indessen nicht überall ausführ- 
bar ist, so muß der Arzt bei der Jupfung mit trockener Lymphe wenigstens darauf be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.