Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Erster Band. 1821-1833. (1)

das Einruͤcken in diese Erpeditionen, oder auf eine sonstige Anstellung im 
Staatsdienste erhalten. 
5. 
Die, nach Ablauf der gesetzlichen Vorberestgzest, den Candidaten zu 
ertheilenden Fähigkeikszeugnisse ssnd von den Gerichten selbst, bey denen der 
Arcessist gearbeitet hat, nicht blos von den Vorständen der Expedilion, aus- 
zustellen. 
4. 
Die Vorbereitung eines Candidaten in der Expedition eines Sachwalters 
kann nur dann fuͤr genuͤgend angesehen werden, wenn derselbe hauptsaͤchlich 
mit der advocatorischen Praxis und mit gerichtlichen Arbeiten beschaͤftiget ist. 
Gegeben Schloß Schleiz und Schloß Ebersdorf, den rken Februar 
73½6. 
(L. S.) Heinrich der Gaste Jün- (L. 8.) Heinrich der 7##ste Inn 
gerer Linie Fürst Reuß. gerer Linie Fürst Reuß.
	        
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