Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Erster Band. 1821-1833. (1)

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Mo. 428.) r" dle authentische Erklärung des §. 20. No. 4. der provssorlschen 
Ob. Ap#ell. Ger. Ordnung betressend, vom 6/en Jonp 1828. 
Nachdem Dürchlauchtzage Landesberrschaften zu näherer Bestimmung 
und authenkischen Erklärung des S. s0. No. 4, der provisorsschen Ober-Appellations- 
Gerichts-Ordnung festzusetzen geruhet haben, 
daß Strestigkeiten zwischen Aeltern und Kindern, ingleichen Vormündern und 
Pflegbefohlnen über die Versagung des Consenses zu den Perlöbnissen der 
Kinder oder Mündel von der Competenz des Fürstlichen und Gesammt= Ober- 
Apoellations= Gerichts zu Jena in Höchstdero Landen ausgenommen sind 
und demnach das Rechtsmittes der Ober-Apopekalson in solchen Sachen nicht 
zugelassen werden sog, 
als wird solches hiermit zu gebührender Nachachtung bekannt gemacht. 
Gera, den 161en Juny 13ag. 
Fürstlich Reuß= Pl. gemeinschaftliche Regierung daselbst. 
von Strauch.
	        
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