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burgischer Seits, so wie dicsseits: Gera und Schleiz zu Uebernahmterten
bestimmt worden sind, zur Nachachlung für sömtliche Behörden und Untertba-
nen andurch bekannt gemacht.
Gera, den alen November 1822.
Fürstl. Reuß= Pl. der jungern Linie gemeinschaftliche Regierung
daselbst.