Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Erster Band. 1821-1833. (1)

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burgischer Seits, so wie dicsseits: Gera und Schleiz zu Uebernahmterten 
bestimmt worden sind, zur Nachachlung für sömtliche Behörden und Untertba- 
nen andurch bekannt gemacht. 
Gera, den alen November 1822. 
Fürstl. Reuß= Pl. der jungern Linie gemeinschaftliche Regierung 
daselbst.