Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Erster Band. 1821-1833. (1)

  
Nr. 48. Vertrag zwischen Preuflen, Kurhessen, Sachsen - Weimar-Eisenach, Sachsen - Meiningen, 
Sachsen-Alrenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg= 
Rudolstadt, Reuß-Schleiz, Reuß-Greiz und Reuß-kobenstein und Ebewdorf, weyen Er- 
richtung des Thöriagischen Zoll= und Handels-Vereins, d. d. 10. May 1833. 
Seine Majestaͤt der Koͤnig von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent von 
Hessen, Seine Königliche Hoheic der Großherzog von Sachsen. Weimar-Eilenach, Ibre Durch- 
lauchten die Herzöge von Sachsen-Melningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg-Go- 
cha, ingleichen Ibre Durchlauchten, die Fürsten von Schwarzburg-Sondersbausen, Schwarz= 
burg-Rudolstadt, Reuß.Schleiz, Reuh-Greiz und Reuß-Lobenstein und Eberedorf, In Erwä- 
gung, daß ihre nachsolgend benanmten Länder und Landesktheile, wegen deten vermischter Lage 
und der hierdurch bedingten gegenseitigen Abbängigkeie des Verkehrs weder im Einzelnen die 
Eluführung einer besonderen Zollgesegebung zulassen, noch geeignet sind, abgesondere einem 
bereits bestehenden größeren Zollverbande angeschlossen zu werden, und von der Ueberzeugung 
ausgehend, daß sich nur in der Vereinigung zu einem gemeinschaftlichen Zollsysteme die Aus- 
sicht eröffner, diesen Ländern und Landeslheilen nach decen immer süblbarer werdenden drin- 
gendem Bedürfuisse die Vortheile elnes möglichst erleichterten Verkehrs, wie andere gröhere 
Scaaten derselben genleßen, sowohl unter sich, als auch im WVerhälmisle zu angrenzenden 
Staaten zuzuwenden, haben über diesen Gegenstand Unterhandlungen eröffnen lassen und zu 
diesem Zwecke zu Bevollmächtiglen ernanne: 
Seine Mojestät der Känig von Preußen: 
Allerhöchst Ibren Geheimen Obes-Finanz-Rath Ludwlg Bogislaus Samuel 
Kühne, Ritter des Königlich Preußischen rolhen Adler-Ordens dritter Klasse 
mit der Schleise, Kommandeur zwelser Klasse des Kurfürstlich Hessischen Haus- 
ordens vom goldenen Läwen, und
	        
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