Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfter Band. 1841-1842. (5)

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Seline Herzogliche Durchlauche der Hergog von Braunschweig und L## 
neburg: 
Hoͤchst Ihren Finanz · Direktor und Geheimen Legatlonsracth August Philipp Ebri- 
stian Theodor von Amsberg, Commaweur erster Klasse vom Hergoglich 
Braunschweigischen Orden Heinrichs des Löwen u. s. w., 
von welchen Bevollmächelgten, uncer dem Vorbehalie der Rarisication, folgender Vertrog 
abgeschlossen worden ist. 
Artikel 1. 
Da dle hohen conkrahlrenden Theile die gegenseleige Unterdrückung des Schlelchhandels 
und eine freundnachbarliche Mitwirkung zur Aufrechehaltung Ibrer gegenseltigen Handels- 
und S:euerlysteme als vorzügliche Rictel zur Beförderung des redlichen Verkehrs zwischrn 
beiden Vereinen anerkennen; so verpflichten Dieselben Sich auch ferner, dem Schlelchbandel 
#zwischen Ihren Landen, und insbesondere da, wo die Grenzen der beiderseielgen Verelne sich 
berühren, nach Möglschkeit entgegen zu wirken, jeden durch die Zoll-Loder Steuergesehze des 
Nachbarlandes verborenen Verkehr nach lehterem in Ibren Staaten möglschst zu verhlndern 
und gu bestrafen, und Sich gegenseirig zur Ausrokrung eines solchen unerlaubeen Verkehre, 
wo derselbe sich zeigen sollte, behülsilch zu seyn. Zur Errelchung bleses Zweckes ist die in 
ber Aulage A. beigesügte Uebereinkunse wegen Uncerdrückung des Schlelchhandels zwischen 
Ihnen errichtet worden. 
Aretkel 2. 
In demselben Sinne und um zugleich die Unbequrmlichkelten und Schwierigkelen zu 
beseieigen, welche aus der vorspringenden Lage elniger Hannoverlschen Landesrheile in das 
angrenzende Preußische und in das vom Asten Januar 1842 ab dem Zollverelne ongeh5- 
rende Braunschweigische Gebler, spwohl für die beiderselelgen Verwaltungen der Ein= Aus. 
und Durchgangs-Abgaben, als tusbesondere auch sär den Verkehr der beiderseielgen Uncer- 
tbanen entstehen, wollen Selne Majestäc der König von Honnover 
4. dle Grafschafe Hobnsteln und das Ame Elblugerode bel dem Zollvereine, welchem das 
diese Landestheile begrenzende Preußische Gebiet angehört, nach Inbale der uncer B. 
bier beigesügeen Uebereinkunft auch serner belassen, und 
2. den in das Braunschweltische Gebler vorspringenden Thell des Amces Fallersleben
	        
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