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muung der beshalb vorzuschrribenden Controle= Maßregeln in das S#eeuerverelns- Gebiet wieder
elngesühre werden, wird in lehkerem eine Eingangs-Abgabe davon ulcht erboben.
Einer gleichen Befrelung von der Eingangs-Abgabe genießen auch diesenigen aus dem
Harz= und Weler-Disteicte abstammenden Gegenstände, welche, nachdem sie in dle Braun-
schwelgischen Hauptlande übergegangen sind,, von dort, mic genügenden Ursprungs- Zeugnissen
versehen, in das Seceuervereins-Gebset wieder eingeben.
Arelkel 8.
4. Für die über dle Hannoverischen Steuer-Aemcer Haarburg, Hopte, Stöckee (Lüne-
burg), Artlenburg, Brikum, Hemelingen oder Verden (letztere bel dem Waslereransporte) in
das Steuervereins-Gebiec ein-, und von dorc resp. über Mesuhols, Hülperode, Peine und Gr.
Lasserde nach der Stadt Braunschwelg ausgesübrten, von da aber auf der Strahe über Bei-
num und dann über Landwehrhagen oder Friedland oder Bremke und umgekehrt durch den
Steuervereln wieder durchgeführeen Gegenstände wird, ungeachter auf dieser Roure eine mehr-
malige Berübrung des Steuerverelns-Gebleces Statt findec, vorbehaltlich der weiter zu ver-
abredenden Sicherhelts- Maßregeln nur die in der I. Abtheilung des dricten Abschnitts des
Seeuerverelns-Tarifs bestimmte ermäßigte Durchgangs-Abgabe erhoben.
2. Wenn Gegenstände, wesche mie Berübrung des Seenerverelns-Gebletes und uncer
Entrlcheung der steuervereinsländischen Durchgangs= Abgabe in der Stade Braunschweig un-
ter Aufsiche der Zollbehörde gelagert haben, von dort unter Beobachtung der zu verabreden
den Controle-Mahregeln Iin den Harz= und Weser-Districe elngesübre werden, soll auf die
von denselben zu gahlende Eingangs-Abgabe dle berelts dafür erhobene steuerverelusländische
Durchgange-Abgabe in Anrechnung gebrache werden.
Aetlkel 9.
Um ben Werkehr zwischen elnzelnen Tellen des elnen Verelnsgebleces, wobel das Ge-
biee des anderen Vereins auf kurzen Serecken durchsabren werden muß, so wenig als mög-
lich zu erschweren, sollen folgende Erlelchterungen Statt finden:
I. Rücksichellsch der im Artikel 12. der Ueberelnkunfe vom usten November 1837 ge-
nannten Seraßen wird
4 dle ermäßigee Durchgangs-Abgabe von funszehn Sllbergroschen für die Pferdelast bei
der Durchfuhr durch das Zollverelns-Geblet in der Richtung von Hameln nach Os-