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rien der Justlz und der answärtigen Angelegenhelten eine Vereinbarung wegen Verguͤtung
derjenigen Kosten, welche durch Requisttionen in Strafrechtssällen bei den beiderseielgen Ge-
richtestellen erwachsen, getrossen worden ist, so wird die von Uns darüber ausgesertigte Er-
klbrung nachstehend zu gebührender Nachachtung bekanne gemacht.
Gera, den 21. Juni 1842.
Fürstl. Reuß- Jlauit gemeinschaft. Landes-Regierung das.
Dr. schnei der.
M. Fuchs.
Die Köulglich Sichsische und die Fürstliche Regierung Jüngerer Linle Reuß von
Mauen rc. sind in Betreff der Vergü#zung derjenigen Kosten, welche durch Requisitionen in
Srrascechessällen bei den wechselselligen Gerlchtsstellen veranlaßt werden, dohin mit einander
übereingekommen:
daß in allen strafrechtlichen Verhandlungen, wo bie Koflen niedergeschlagen oder
auf die Kasse des Staats vder des Gerlchesberrn übernommen werden müssen,
die requirirende Seelle der requlrirten Behörde lediglich die baaren Auslagen süc
dle den Zeugen nach landesgesehlicher Bestimmung für Versäumniß, Zehrung und
Reiseaufwand zu leistende Vergüctung, Bofenlohn und Postgelder, für Verpfle-
gungs-Gebühren, Transport und Bewachung der Gefangenen, sowle für Coplalien
Ju berechnen und zu erstatten Haben solle, wogegen alle anderen Kosten für Pro-
kokollirung, Schreib- und Abschrift-Gebüoren, sowie sür dle an die Gerichtsperso-
nen oder an die Kassen sonst zu enerichtenden Sporteln ncht berechnet und ver-
sütet werden mögen.
Gegenwärtige
Erklärung
soll, nachdem sie in gleichlautenden Eremplaren von den belberseitigen Bevollmächelgeen voll-
gogen und ausgewechselt worden ist, durch öffentliche Bekanntmachung in den belderselligen
Landen Krase erhalcen und vom ersten des künftigen Monats Juli an Iin Wirksamkele treten.
Gera, den 41. Junl 4642.
Fürstl. Reuß-Mauil. gemeinschaftl. Landes-Regierung das.
Dr. Bretschneider.
M. Fuchs.