Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfter Band. 1841-1842. (5)

4. Vom Wleh, und zwar: 
Vom Stuͤck. 
von Pferben, sMaulthleren, T Tchsen und Stleren, Köhe —— 
und Rindern . . . 13 
von Saͤugefuͤllen, Schein und Schansolen . 1 
  
4 
  
  
  
  
  
1V. Abschnltt. 
Bel der Waaren-Durchfuhr auf Straßen, welche das Verelnsgeblet auf kurzen 
Sttecken durchschnelden und fuͤr welche die oͤrtlichen Verhaͤlinisse eine weltere Ermaͤßigung 
der Durchgangsgesälle oder deren Verwandlung in elne nach Plerdesladungen zu entrichtende 
Kontcol. Gebühr ersordern, werden die obersten Finanzbehörden der betheiligten Reglerungen 
solche Ermäßigungen anordnen und zur allgemeinen Kunde bringen lassen. 
  
Vierte Abtbeilung. 
lnsichts der Stasstesstssten bel dem Transpore von Waaren auf der Elbe, der 
Weser, dem Rheln und dessen Rebenflüssen (Mosel, Maln und Meckar), bewendee es Im 
Allgemelnen bel den in der Wiener Kongreß. Akte enthaltenen Bestimmungen, oder den, auf 
den Grund derselben über die Schissfahrt auf einzelnen dieser Seröme berelés abgeschlossenen 
Ueberelnkünften. 
  
Fünfte Abtheilung. 
Allgemeline Bestimmungen. 
I. Der dem Torlf zum Grunde liegende, mit den in den Großberzogthümern Baden und 
PHeslen allgemein eingesührten Gewichten übereinstimmende Zentner, der Zoll-Zenc- 
ner, ist in hundert Psi##de gelbeilt, und es sind von diesen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.