Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfter Band. 1841-1842. (5)

Gese 6 sammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. 
No 68. 
— — — — — — — 
  
117. Bekanntmachung, einen Beschluß des hohen deutschen Bundestags wegen uüͤbereinstimmen- 
der Maahregeln zum Schutze dramatischer und mustkalischer Werke gegen den Nachdruck 
betressend, vom 1. Juli 1811 
Auf böchsten Besehl Durchlauchelgster gnädisster Landesberrschafeen wlrb 
der in der diesjährigen 10. Sitzung der boben deueschen Bundesversammlung in Frankfure 
a. M. wegen übereinstimmender Maaßregeln zum Schutze dramattscher und muftkalischer 
Werke gegen den Nachdruck gesaßte Beschluß zur Nachachlung hlerdurch im Nachstehenden 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Oera, den 1. Jull 1841. 
Fürstlich Reuß-HPl. gemeinschaftl. Landes-Regierung das. 
D. Bretschneider. 
M. Fuchs. 
5. 1. 
Die oͤffentliche Auffuͤhrung elnes dramatischen oder musikallschen Werkes im Ganzen ober 
mit Abkuͤrzungen darf uur mit Erlaubniß des Autors, seiner Erben oder sonstigen Rechts- 
nachsolger state finden, so longe das Werk nicht durch den Druck verösfentliche worden ust. 
#. 2. 
Dleses ausschlleßhende Reche des Iutert, selner Erben oder sonstigen Rechtwachsoge 
Ausgegeben den 28. August 18
	        
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