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die Genehmigung des Landtags gefunden, allein einer Inkraftsetzung desselben
sieht der Umstand entgegen, daß für den die Bildung eines besonderen Stadt-
ausschusses für die Stadt Gera vorsehenden Gesetzentwurf eine Majorität im
Landtage leider nicht zu erzielen war.
Auch die auf Einführung einer in den meisten Bundesstaaten bereits be-
stehenden Organisation des ärztlichen Standes abzielende Vorlage, betreffend die
Errichtung einer gemeinsamen Thüringischen Aerztekammer und eines ärztlichen
Ehrengerichtshofes, hat die landständische Genehmigung nicht gefunden, so daß
dadurch die Weiterbeteiligung Unseres Staates an den mit den übrigen Thürin-
gischen Regierungen in der Sache gepflogenen Verhandlungen ausgeschlossen ist.
Ebensowenig hat endlich der auf Antrag der land= und forstwirtschaft-
lichen Berufogenossenschaft des Fürstentums eingebrachte Gesetzentwurf, betreffend
Auoschluß der im land= und forstwirtschaftlichen Betriebe des Familienhauptes.
beschäftigten, unter acht Jahre alten Kinder von der Unfallversicherung, die Zu-
stimmung des Landtags erlangt.
Dem Gesuche der Gemeinde Ruppersdorf um Herstellung eines Ver-
bindungswegs nach dem Bahnhofe Lückenmühle stattzugeben, erscheint zur Zeit
schon aus dem Grundo nicht tunlich, weil später von derselben Gemeinde und der
Gemeinde Thierbach der Bau einer Straße nach der projektierten Eisenbahnhaltestelle
Zschachenmühle beantragt werden wird, und in dieser Beziehung erst die weitere
Entwickelung der Dinge abzuwarten ist. Dem mehrfach beantragten Bauc einer
Straße von Lothra nach Thimmendorf näher zu treten, verbietet sich für so
lange, als die ungünstige Finanzlage des Staates die Hintanstellung noch
wichtigerer und dringenderer Projekte erfordert.
Der Gemeinde Untermhaus hat mit Rüccksicht auf ihre günstigen finan-
ziellen Verhältnisse der Konsequenzen halber zu ihrem Schulhausneubaue eine
Staatsunterstützung nicht bewilligt werden können.
Auf die zweiprozentigen Beiträge der Gemeinden von den aus der Staats-
kasse gewährten Alterszulagen zu dem Lehrerpensionsfonds zu verzichten, ist dem
Staate gegenwärtig nicht möglich, da die Summen, die derselbe für die Pensionen
der Volksschullehrer aufzubringen hat, sich fortdauernd in ganz unverhältnis-
mäßiger Weise steigern; sobald die finanzielle Lage des Fürstentums sich günstiger
gestaltet haben wird, soll in Erwägung gezogen werden, ob die Möglichkeit vor-
liegt, diese Beiträge für die Zukunft in Wegfall zu bringen.
Wir sprechen dem Landtage Unseren landesfürstlichen Dank aus für seine
verfassungsmäßige Mitwirkung auf dem Gebiete der Gesetzgebung, für seine