Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

Gesetz] ammlung 
für das 
Fürstentum Neuß jüngerer Linie. 
No. 662. 
Inhalt: Landesberrliche Verordnung, betressend die Einführung neuer Vorschriften über die juristischen 
Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste. 
  
Landesherrliche Verordnung 
vom 25. Februar 1905, 
betreffend die Einführung neuer Vorschriften über die jurlstischen 
Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste. 
U# Helurich der Mirehnte, von Goltes Gnaden Dungerer Tinle reglerender Furst Reuh. 
Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greh, Kbranicseld, Gera, Schlei, und Lobenstein ete. ki. 
verordnen hiermit, was folgt: 
Die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justiz= 
dienste — § des Ansführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze 
vom 22. Februar 1879 — erfolgen nach Maßgabe der nachstehenden Voarschriften, 
welche auf Grund einer Vereinbarung mit den übrigen bei dem gemeinschaft- 
lichen Thüringischen Oberlandesgerichte in Jena beteiligten Regierungen fest- 
gestellt worden sind, unter folgenden Bestimmungen: 
I. 4 
Die in den Vorschriften der Landes-Justizverwaltung zugewiesenen Be- 
fugnisse werden durch Unser Ministerinm ausgeübt. 
Ausgegeben am 1. März 1905. 4%
	        
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