Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

199 
Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Neuß jüngerer Linie. 
No. 667. 
Inhalt: Ministerialbelanntmachung zur Ausführung des Reichsnesetzes, betressend die Bescitigung 
von Ansteckungsstoffen bei Viehbejörderungen auf Eisenbahnen vom 25. Februar 1876. 
  
  
Miuisterialuerorduuug 
vom 6. April 1905 
zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Beseitigung von 
Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen 
vom 25. Februar 1876. 
Auf Grund des § 4 des Reichygesetzes, betreffend die Beseitigung von 
Ansteckungsstoffen bei Ischtustedeemm auf Eisenbahnen, vom 25. Februar 1876 
(Reichsgesetzblatt Seite 103) verordnen wir folgendes: 
81. 
Für das Desinfektionsverfahren, für Ort und Zeit der zu bewirkenden 
Desinfektion und für die Höhe der zu erhebenden Gebühren sind die in 8§ 4 ff. 
der nachstehenden Bekanntmachung des Reichskanzlers enthaltenen Festsetzungen 
des Bundesrats nach Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden. 
Ausgegeben am 26. April 1905. 51
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.