Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Neuß jüngerer Linie. 
No. 646. 
Inhalt: Ministerial VBerordnung vom 15. Oktober 1003, die Schlachtvieh. und Fleischbeschau betressend. 
  
  
Bmunisterial- perorduung 
vom 15. Oktober 1903, 
die Schlachtvieh= und Fleischbeschau betreffend. 
Im Nachtrag zu unserer Verordnung vom 15. März 1903 (Gesetzs. 
Bd. XXV, S. 17) verordnen wir hiermit, was folgt: 
§ 7 der vorerwähnten Verordnung erhält einen zweiten Absatz nach- 
stehenden Inhalts: 
Bei Notschlachtungen darf die Schlachtvieh= und Fleischbeschan 
außerdem sowohl von dem dabei ctwa amtlich beteiligten beamteten 
Tierarzte als auch von demjenigen im Fürstentume wohnhaften appro- 
bierten Tierarzte, welcher das Tier behandelt hat, vorgenommen werden. 
Gera, den 15. Oktober 1903. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerinm. 
v. Hinüber. c. 
Ausgegeben am 21. Oktober 10903. 
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