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Gesetzsammlung
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie.
No. 277.
Ministerial- Bekauntmachung vom 25. September 1867, dos Niederlage Regulativ für das künfiie
Hauptsteneramt Gera betreffend.
Nachdem mit Zustimmung der übrigen bei dem Thüringischen Zoll, und Handels-
vereine betheiligten Regierungen beschlossen worden ist, das Fürstliche Steueramt hier zu
einem Hauptsteueramte mit unbedingtem Niederlagerechte zu erheben, so bringen wir das
nachstehende Niederlageregulativ unter dem Bemerken zu öffentlicher Kenntniß, daß wegen
des Jeilpunktes, mit welchem die Eröffnung der Niederlage erfolgen soll, besondere Be-
kannlmachung durch das Amts- und Verordnungsblatt vorbehalten bleibt.
Gera, am 25. September 1867.
Fürstliches Ministerium.
v. Harbon.
Semmel.
Niederlage-Regulativ.
In Gemäßheit des §. 67 der Jollordnung vom 1. Mai 1838 werden für die
öffentliche Niederlage zu Gera unter Hinweisung auf die allgemeinen Bestimmungen des
Jollgesetzes und der Zollordnung folgende besondere Vorschriften ertheilt.
I. Allgemeine Beftimmung.
8. 1.
Gegenstand dieses Regulative ill nur die Behandlung und Abfertigung der zu der
ölentlichen Niederlage bestimmten Waaren von dem Zeilpunkte, wo die Anmeldung zur
Ausgegeben am 2. Ocleber 1867. 26