Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfzehnter Band. 1866-1868. (15)

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Gesetzsammlung 
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. 
No. 289. 
  
—..— 
Ministerial-Belanntmachung, den Auschluß des Herzoglhums Sachsen-Coburg-Gotha und des 
Fürstenihums Neuß 6. 9. an das gemeinschaftliche Appellationsgericht in Eisenach betr. 
Der nachstehende, mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten und 
mit Zustimmung des Landtags abgeschlossene, allerseits landesherrlich ratificirte Vertrag 
wird Höchstem Befehle zufolge zu allgemeiner Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Gera, am 1. September 1868. 
Fürstliches Ministerium. 
v. Harbon. 
Semmel. 
Seine Königliche Heheit der Grohherzog von Sachsen, Seine Hoheit der Herzog 
von Sachsen-Coburg. Gotha, Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg= Sonderehausen, Seine Durchlaucht der 
Fürst von Reuß älterer Linie und Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie 
haben wegen Auschlusses des Herzogtbums SachsenCoburg, Gotha, und des Fürstenthums 
Neuß ällerer Linie an das gemeinschaftliche Apvellationsgericht in Eisenach Verhand- 
lungen eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt 
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen, 
Seinen wirklichen Geheimen Rath und Staats-Minister, Doctor der 
Rechte, Christian Bernhard von Wahdorf; 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seinen Staatsrath Rudolph Brückner 
und 
Seinen Regierungsrath Heinrich Hornbostel; 
Ausgegeben am 9. Seplember 1868. 57
	        
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