Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfzehnter Band. 1866-1868. (15)

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#v 
18 
2 Stamm-Atie littr. k. 
Nr. 
Dividenden-Schein V. Jahr 19 
Inhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgabe aus der 
Kasse der Thüringischen Eisenbahn= Gesellschaft denjenigen Betrag aus- 
gezahlt, welcher nach Maßgabe des betreffenden Statuten, Nachtrages 
auf die Actie Lilir. C. NVr. für das Verwaltungs-Jahr 18 
entfällt, und der nebst dem Fälligkeitstermin von der Direction statuten- 
mäßig bekannt gemacht wird. 
Erfurt,dden 18 .. 
Die Direttion 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
(. #.) · (wieAutc-ch) 
der darauf zu erhebende Betrag innerhalb 4 Jahren 
termin nicht erhoben ist. 
Gegenwärtiger Dividendenschein wild ungültig, wenn 
nach dem öffentlich bekannt gemachten F 
0. 
Talon 
zu der 
Stamm-Aktie Littr. O der Thũringichen hisenbahn= -esellschaft. 
Der Prätendent dieses Talons vicn gegen Ablieferung desselben ohne weitere Prü- 
fung seiner Legitimation die für die vorstehend bezeichnete Stamm-Aktie neu auszuker- 
tigenden Dividendenscheine V. bis .. .. fuͤr die Jahre 18 . .. bis . . .. 
sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Aktie bei der Direktion 
der Thüringischen Eisenbahn= Gesellschaft vorber kein schriftlicher Widerspruch einge- 
hangen ist. 
Erfurt, den 18 
Die Dire 
der Thüringischen -N Gesellschaft. 
(L. S.) (wie Anlage 4.)
	        
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