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Gesetzsammlung
für die
Fürstlich Reußischen Lande jüungerer Linie.
128.
1) Bekanntmachung, die Suspension der Vinnenkontrole in der Fürstlich Sondershausenschen
Unterherrschaft betr.
(Puel. Im Amts= umnd Verernungsbl. am 14. Jull 1832.)
Mit Bezugnahme auf unsre Verordnung vom 21. Jannar 1852 (Nr. 4 des Amts-
und Verordnungeblattes vom Jahre 1852 und Nr. 116 sult 3 der Gesetsammlung) wird
auf Grund einer anher gelangten Mittheilung hiermit zur össentlichen Kenniniß gebracht,
daß die Forkdauer der Vinnenwaarenkontrole in Beziehung auf den Verkehr mit Brannt-
wein, nicht, wie in der gedachten Vekanntmachung unter 3 „Previnz Sachsen“ angege-
ben worden, für die beiden Fürsllich Schwarzburg'schen Unterherrschaften, sondern nur in
der Fürülich Schwarzburg-Rudolstädtischen Unterberrschaft Statt findet, indem
in der Fürstlich Schwarzburg-Sondershausenschen Unterherrschaft jene Kontrole hinsichtlich
aller im 6. 93 der Zollordnung genannten Artikel und also auch für Vranntwein auf-
gehoben worden ist. «
Gera, den 6. Juli 1852.
Fürstlih Räuß- Plauisches Ministerium.
on Bretschneider. Ecn#n
emmel.
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2) Bekanntmachung, den Aufnahmekermin für schulpflichtige Kinder im Bürstenthum Lobenstein-
Eberodorf betr.
(Bubl. im Amis= und Verorrnungsbl. am 14. Jull 1822.)
Nachdem der Termin für die Konstrmation der aus der Schule entlassenen Kinder
Ausgegeben am 28. Juli 1832. 1