Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

109 
Gesetzsammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jüungerer Linie. 
128. 
  
1) Bekanntmachung, die Suspension der Vinnenkontrole in der Fürstlich Sondershausenschen 
Unterherrschaft betr. 
(Puel. Im Amts= umnd Verernungsbl. am 14. Jull 1832.) 
Mit Bezugnahme auf unsre Verordnung vom 21. Jannar 1852 (Nr. 4 des Amts- 
und Verordnungeblattes vom Jahre 1852 und Nr. 116 sult 3 der Gesetsammlung) wird 
auf Grund einer anher gelangten Mittheilung hiermit zur össentlichen Kenniniß gebracht, 
daß die Forkdauer der Vinnenwaarenkontrole in Beziehung auf den Verkehr mit Brannt- 
wein, nicht, wie in der gedachten Vekanntmachung unter 3 „Previnz Sachsen“ angege- 
ben worden, für die beiden Fürsllich Schwarzburg'schen Unterherrschaften, sondern nur in 
der Fürülich Schwarzburg-Rudolstädtischen Unterberrschaft Statt findet, indem 
in der Fürstlich Schwarzburg-Sondershausenschen Unterherrschaft jene Kontrole hinsichtlich 
aller im 6. 93 der Zollordnung genannten Artikel und also auch für Vranntwein auf- 
gehoben worden ist. « 
Gera, den 6. Juli 1852. 
Fürstlih Räuß- Plauisches Ministerium. 
on Bretschneider. Ecn#n 
emmel. 
— — — 
2) Bekanntmachung, den Aufnahmekermin für schulpflichtige Kinder im Bürstenthum Lobenstein- 
Eberodorf betr. 
(Bubl. im Amis= und Verorrnungsbl. am 14. Jull 1822.) 
Nachdem der Termin für die Konstrmation der aus der Schule entlassenen Kinder 
Ausgegeben am 28. Juli 1832. 1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.