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nach Veschaffenheit der Sache sofort zu erledigen oder zu Unserer Entscheidung zu brin-
gen hat.
8. 10.
Bis dahin, wo Wir wegen Organisation Unserer Kameralbebörden desinitive Ent-
schliehung fassen, hat eo bei den bioherigen Verfahren in Verrechnung der Kameralreve=
nücn sein Bewenden.
Die Amtsschösserel zu Gera, sowie die Rentämter zu Schleiz und Elersdorf legen
ihre Rechnungen alljährlich an die ihnen zunächst vorgesehzte Kameralbehöre ab. Diese
haben die Rechnungen zu prüfen, zu moniren und nach Vernehmung deo Rechnungsfüh-
rers über die gezogenen Erinnerungen abzuhören. « «
Die Kameralbehörden senden sodann die Rechnungen nebst dazu gehörigen Belegen
und Akten an Uns ein, worauf Wir eine Revision der Rechnungen anordnen werden.
Mit Unserer Entschließung geben die Nechunngen an jede einzelne Behörde zum
Zwecke der Justifkkation zurück.
Urkundlich haben Wir die gegenwärtige Verordnung höchsteigenhändig vollzogen
und mit Unserm Landesfürstlichen Insiegel bedrucken lassen. ·
Schloß Osterstein, am 21. Juli 1852.
(L. S.) Heinrich der 62. Vüngerer Linie Fürst Reuß.
von Bretschnelder.
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6) Bekanntmachung, die zeitweise Unterhaltung eines Nebenzollamtes in Kissingen.
(Pukl. Im Amts= und Verertnungetl. am 28. Juli 1832.)
Nach einer anher gelangten offiziellen Mittheilung ist durch dic. Lesteigerte Frequenz
des Badeortes Kissingen das Vedürsulh hervorgerufen worden, die für die Bakegäste
zahlreich dort anlangenden Postsendungen im Orte selbst der zollordnungsmäßigen Abfer-
ligungsbehandlung zu untenversen, und es ist daher für die Dauer der Badesaison, näm-
lich für die Monate Juni, Juli, August und September die Errichtung einer Zollexposi-
u# in Kisüngen (Hauptzollamtsbezirk Schweinfurth) mit Abferligungsbefugniß eines in-
nern Steueramts (Nebenzollamts) angeordnet worden: wat hiermit zur allgemeinen Kennt-
niß gebracht wird.
Gera, am 23. Juli 1852.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Schlick.
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