Gesetzsammlung
für die
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie.
No. 122.
1) Bekanntmachung, den Beitritt der F. Schaumburg-Lippeschen Staatsregierung zu dem
Vertrage F gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden.
(Pukl. im Amts= und Vererdn.-Dl. am 21. April 1852.)
Dem Vertrage wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden vom 15. Juli
1851 (publizir in Nr. 114 der Gesehsammlung) wird lant eingegangener Erklärung
auch die Fürstlich Schaumburg-Lippesche Regierung vom 1. Mai do. Is. ab bei-
treten, so daß von diesem Zeitwunkte ab die Bestimmungen jener Konventionen auch
diesem Staate gegenüber Anwendung zu finden haben.
Gera, am I7. April 1852.
Furstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Schlick.
2) Bekanntmachung, die Abfertigungsbefugnisse der Kurfürstl. Hessischen Ortseinnehmerei zu
betr.
(Vukl. Im Amts= und Vererdn.-Bl. am 21. Upril 1822.)
Nach einer anher gelangten Mittheilung ist von dem Großherzoglich Hessischen Mini-
sierium der Finanzen in Verücksichtigung des eingetretenen Bedürfnisseo die Ortveinnehmerei
zu Kastel bei Mainz zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen unter Antheilnahme den
dortigen Distrikteeinnehmers ermächtigt worden: was hiermit zur öffentlichen Kenunniß ge-
bracht wird.
Gera, den 13. April 1832.
Furstlich Reuß-Mauisches Ministerlum.
von Bretschn eider.
Semmel.
Ausgegeb#en am 9. Juni 1852.