Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

8 
3) Bekanntmachung, die Absertigungsbefugnisse des Königl. Bayerschen Nebenzollamts 1. zu 
Oberneuhaus betr. 
(Vakl. Im Amid- und Vererdn.-Bl. am 21. Aprll# 1832.) 
In Folge der durch den erleichterten Gütertransport auf der Süd-Nord-Eisenbahn 
eingetretenen Vermehrung des Ein= und Austritts von Durchgangsgütern über das Kö- 
niglich Bayerlsche Nebenzollamt I. Oberneuhaus, Hauptzollamts Hof, ist von 
Seiten des Königlich Bayerischen Staatsministeriums des Handels und der öffentlichen 
Arbeiten diesem Nebenzollamte I. die Ermächtigung zum unbedingten Begleitscheinwechsel 
mit allen kompetenten Jollbehörden der Vereinslande ertheilt worden: was hiermit zur 
allgemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Gera, am 17. April 1852. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Schlick. 
  
4) Bekanntmachung, die Errichtung eines Gauptzollamts in Donauwörth betr. 
(Pukl. im Amts= und Vererdn.-Bl. em 28. Abril 162.) 
Von der Königlich Bayerischen Staatsregierung ist im Hinblick auf den seit der 
Vollendung der Ludwigs-Südnordbahn gesteigerten Handelsverkehr in der Stadt Donau- 
wörth vom 15. dieses Monats an ein Hauptzollamt im Innern mit Niederlage und 
den vollen zollordnungsmäßigen Abfertigungobesugnissen errichtet worden, was hiermit 
vorschriftsnräßig zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Gera, den 22. Aprll 1852. 
Firstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschn eider. 
Semmel. 
.—4 
5) Nachtrag zu der Verordnung über Aufhebung der Binnenkontrole. 
(Pukl. im Amis= und Vereren.-Bl. am 5. Mai 1872.) 
Zusolge weiterer Mittheilung des Könlglich Preußischen Finanzministeriums zu Ber- 
lin wird die Warrenkontrole im Binnenlande (5§. 93 bis 97 der Zollordnung) unter 
Ausrechthaltung der Bestimmungen des Jollgesetzes 8. 36 zu 1 und 4 und der Zollord=
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.