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4) Bekonntmachung, die Additlonalkonvention zum Handels. und Schifffahrtsvertrage zwischen
dem Zollverein und dem Königreiche Velgien betr.
Zwischen den zum deutschen Joll= und Handelsvereine verbundenen Staaten einer-
seits und dem Königreiche Belgien andrerseits ist durch Bevollmächtigte am 18. Februar
l. J. zu Verlin eine Additional-Konvention zu dem Handels= und Schifahrthsvertrage
vom 1. September 1841 (Bd. VI. Nr. 82 der Gesetztammlung) und zu der besteben-
den Uebereinkunft wegen Unterdrückung des Schleichbandels abgeschlossen worden. —
Nachdem dieselbe von Sr. Durchlaucht dem Fürsien ratisizirt worden ist, und die Aus-
wechselung der gegenseitigen Ratiftkationen stattgefunden hal, so wird die gedachte Ken-
vention hiermit in ihrem offiziellen deutschen Texte zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Gera, am 14. Juni 1852.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Schlick.
Avdvditional-Konvention
vom 18. Februar 1852
zu dem Handels= und Schiffahrtsvertrage vom 1. September 1344
Rosschen dem
deutschen Joll= und Handels-Verein einerseits
und
Belgien andererseits.
Seine Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich und in Vertretung der
Ihrem Zoll= und Steuer-Systeme angeschlossenen sonwerainen Länder und Landestheile
nämlich des Großherzogthums Luremburg, der Großberzoglich Mecklenburgischen Enclaven
Rossow, Nepeband und Schönberg, des Groüberzoglich Oldeuburgischen Fürsteuthums
Birkenfeld, der Perzogthümer Anhalt-Cöthen, Anbalt-Dessau und Anhalt-Beruburg, der
Fürstentbümer Waldeck und Pyrmont, des Fürstentbums Lippe, und des Landgräflich
Hessischen Oberamto Meisenheim, als auch im Namen der übrigen Mitglieder des deutschen
Zoll- und Handels-Vereins, nämlich der Krene Bapern, der Krone Sachsen und der
Krone Württemberg, des Großberzogthums Buden, des Kurfürstenthums Hessen, des Groß-
herzogihums. Hessen, zugleich das Landgräflich-Hessische Amt Homburg vertretend; der
den Thüringischen Zoll- und Handeloverein bildenden Staaten, nämlich: des Großherzog-
thume Sachsen, der Herzogihmmer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Allenburg und Sachsen-