Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

Druchsehlerberichtigung zu baz. Ziz deo IX. Bandes 
der Gesetsammlung. 
In der in Nr. 148 sub 6 abgedruckten Verordnung, die anderweite Regulirung der Kompetenzver- 
hältmisse hinsichtlich der Polizeistrafgewalt d. &. 27. Juni 1853 sind im §. 8 zwischen dem Satze: 
wallein die Untersuchung und Bestrafung der gegen die Poliztigesetze und Verordnungen, 
r sie nicht rein örtlicher Natur sind,“ 
und dem 
ven nicht von den Ortsvorständen ausgehen“ 
die Worte: 
„vorkommende Kontravent ionen“ 
einzuschalten.
	        
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