Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

Gesetzsammlung 
Fürstentum giß jüngerer Linie. 
No. 827. 
Inhalt: Ministerial. Bekannlmachung, betressend den Vertrag mit dem Herzoglum Sachsen. Altenburg 
wegen sernerer Aufnahme und Bervflegung der Geisteakranken aus dem Fürstentum Reuh i. V. 
in der Irrenanstalt des Geuesungohauses in Roda. 
  
  
Ministerial- Bekanntmachung 
vom 28. November 1913, 
betrefsend den Vertrag mit dem Herzogtum Sachsen-Altenburg wegen 
Abänderung des Staatsvertrages vom 9. März 1882 über die fernere 
Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem Fürstentum 
Reuß 1. L. in der Irrenanstalt des Genesungshauses zu Roda, und 
seiner Nachträge. 
Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten wird der oben- 
erwähnte, nachstehend abgedruckte Staatsvertrag vom * #it 1912 nach einge- 
holter Zustimmung des Landtages und beiderseits erfolgter Landesherrlicher 
Ratifikation zur öffentlichen Kenutnis gebracht und in Gemäßheit Art. 2 im 
Einverständnisse mit der Herzoglich Sächsischen Staatsregierung in Altenburg 
mit dem 1. Januar 1911 in Kraft gesetzt. 
Gera, den 28. November 1913. 
Fürstlich Renß-Pl. Ministerium. 
v. Hinüber. 
Ausgegeben am 10. Dezember 1913. -
	        
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